Blue Card Antrag für Deutschland

Der Antrag zur Blue Card kann nur durch persönliche Vorsprache des jeweiligen Antragstellers erfolgen. Die Vorsprache findet bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung – also einer Botschaft oder einem Generalkonsulat – statt. Der Antrag muss vor der Einreise nach Deutschland in Ihrem Herkunftsland beantragt werden !

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung einer Blue Card EU / Blauen Karte EU

  • Gültiger Pass / Passport
  • 1 aktuelles biometrisches Foto – 35mm x 45mm, heller Hintergrund, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera und geschlossenem Mund
  • Hochschulzeugnis oder anerkannte Abschlüsse – (im Original und Kopie in deutsch)
  • ggf. zusammen mit Bewertung der ZAB (siehe Voraussetzungen)
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Jobangebot ( im Original und Kopie )
  • Formular Antrag – Erteilung eines Aufenthaltstitels Blue Card / Blaue Karte EU
  • Formular Antrag – Erlaubnis einer Beschäftigung (wenn erforderlich siehe Voraussetzungen)
  • Formular Stellenbeschreibung ( vom Arbeitgeber ausgefüllt )
  • Berufsausübungserlaubnis (wenn erforderlich Bsp. Arzt )
  • gültige Krankenversicherung mit ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Folgende Formulare erhalten Sie als eingetragene Candidaten zum Download:

  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels Blue Card / Blaue Karte EU – in 9 verschiedene Sprachen
  • Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung
  • Formular zur Stellenbeschreibung
  • Hinweisblatt zur gültigen Krankenversicherung

 

Diese Formulare stehen nur noch Unternehmen mit Stellenanzeigen oder Kandiaten mit Stellengesuchen unseres Portals zur Verfügung !

Anmerkung zur Blue Card:
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Blue Card EU /Blaue Karte EU beträgt derzeit 6-8 Wochen.

Die Blue Card EU / Blaue Karte EU wird für vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder für eine Laufzeit von mindestens vier Jahren geschlossen wurde. Bei kürzeren Arbeitsverträgen wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei Monaten erteilt.

In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung ist vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen !

Gebühren zur Beantragung der Blue Card EU bei der Ausländerbehörde
* ca. 100 Euro für die erstmalige Erteilung einer Blauen Karte EU mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
* ca. 110 Euro für die erstmalige Erteilung einer Blauen Karte EU mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
* ca. 65 Euro für die Verlängerung um bis zu drei Monate
* ca. 80 Euro für die Verlängerung um mehr als drei Monate

Achtung:
Ein Visum zur Arbeitssuche erhalten Sie nur im deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland !

Nur die Ausländerbehörde kann in Deutschland lebende ausländischen Staatsangehörigen mit angemeldetem Wohnsitz in dem jeweiligen Wohnort einen Aufenthaltstitel erteilen !

Sollten Sie bereits mit einem gültigen Visum zur Arbeitssuche oder als Absolvent in Deutschland, oder Staatsangehörige aus Kanada, USA, Australien, Israel, Japan, Republik Korea bzw. aus Neuseeland sein, können Sie auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor Aufnahme der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung in Deutschland beantragen. Nur unter diesen Umständen können Sie sich auch an die Ausländerbehörde in Ihrer Stadt wenden – auch, wenn Sie schon in Deutschland sind.

EU Blue Card Apllication – Solliciter la Carte Bleue Europeenne – Solicitud de la Tarjeta Azul – Подать заявку на Blue Card – Candidate-se a cartão azul UE