Blue Card – Voraussetzung für einen Job in Deutschland / Germany

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blue Card EU / Blaue Karte EU

1. Voraussetzung
Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses. Die Anerkennung können Sie vorab – hier Anerkennung – abfragen und prüfen ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist.

Bringt dies kein klares Ergebnis oder haben Sie weitere Fragen, so müssen Sie als Antragsteller für die Blue Card, bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine individuelle, gebührenpflichtige Zeugnisbewertung ihres Abschlusses beantragen und diese bei der jeweiligen Ausländerbehörde oder Konsulat vorlegen. Diese Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben wird und mit der die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden. Es ist speziell für die Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt gedacht!

2.Voraussetzung
Als weitere Voraussetzung für die Blue Card gilt eine Mindestverdienstgrenze von rund  55.200  Euro brutto / Jahr . In bestimmten Mangelberufen muss mindestens ein Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 43.056 Euro brutto erreicht werden.

Solche Mangelberufe sind derzeit: Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure, Ingenieurswissenschaftler, Humanmediziner (außer Zahnärzte) sowie akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Für diese Mangelberufe und mit einem deutschen Hochschulabschluss ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Bei Besitz eines ausländischen Hochschulabschlusses und einer Beschäftigung in einem Mangelberuf muss die Bundesagentur für Arbeit hingegen ihre Zustimmung erteilen. Hier die Vorab Abfrage zur Anerkennung Berufe

Berufserlaubnis für Deutschland Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben – reglimentierter Beruf – wie in der Medizin, oder für Ingenieure, muss die Voraussetzung zur Erteilung der Blue Card EU / Blauen Karte EU nachgewiesen werden.

Sie sind noch in Ihrem Heimatland / im Ausland?
Diese Voraussetzung wird in der Regel direkt mit dem Antrag für ein Visum oder der Blue Card bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt. Befinden Sie sich noch im Ausland, so kann die Anerkennung direkt mit dem Antrag für ein Visum (Arbeitsvisum – 6 Monate) bei der deutschen Auslandsvertretung, also einer Botschaft oder einem Konsulat, gestellt werden.

Sie sind bereits in Deutschland?
So wird der Antrag bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes, in der Regel des Ordnungsamt, gestellt. Die jeweilige Ausländerbehörde muss die Arbeitsbehörde in Deutschland, bei ihrer Entscheidung über den Antrag auf die Bluecard beteiligen.